Bernisches Polizeigesetz kommt vor Bundesgericht!

25.03.2019

Wie der Bund heute berichtet hat, haben wir zusammen mit links-grün-alternativen Parteien, der Gesellschaft für bedrohte Völker, den demokratischen Jurist*innen und der GSoA Beschwerde gegen das demokratiefeindliche und repressive Bernische Polizeigesetz eingereicht. Im Folgenden möchten wir unsere persönlichen Rügepunkte aufführen, die sich nicht mit der Argumentation vor Gericht decken müssen.

Verschärfte Wegweisungen:

Neu dürfen Polizist*innen Einzelpersonen 48h (statt 24h) und mündlich (statt schriftlich) wegweisen, wenn die öffentliche Ordnung "gestört" wird. Uns stört insofern, dass dieses "stören" ganz von der Seite der Polizei interpretiert wird und deshalb sehr willkürlich ausgestaltet werden kann. Wir Jugendliche und nicht finanzkräftige Jungpartei sind von dieser Ausweitung im besonderen Mass betroffen, brauchen wir doch um uns zu vernetzen, treffen oder auch nur ein Bier zu trinken konsumfreie Orte, die halt sehr oft nur noch an Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Orten existieren. Die Gesetzesverschärfung trifft besonders Armutsbetroffene, Randständige, Migrant*innen und Jugendliche/ junge Erwachsene die nicht ins öffentliche Bild passen und verdrängt diese aus dem Raum.

Verdeckte Fahndungen und Observationen:

Neu kann die Polizei bis zu einem Monat ohne Gerichtsbeschluss observieren, verdeckt fahnden; neu auch zur Erkennung von Straftaten. Dies ist eine masslose Ausweitung der polizeilichen Kompetenzen mit der schwammigen Formulierung, wenn ernsthafte Anzeichen auf ein Verbrechen da sind. Das öffnet Willkür Tür und Tor, da dies ohne juristische Kontrolle durchgeführt kann. Seit der Fichenaffäre wissen wir, dass der Staat unliebsame, linke Gruppierungen, Parteien und Menschen aus fadenscheinigen Gründen überwachen lässt, wenn man ihm zu viel Macht gibt

Video-/Audioüberwachung:

Die Kantonspolizei kann bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Kundgebungen Personen oder Personengruppen sowie deren Äusserungen auf Video- und Audioüberwachungsgeräten aufnehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, es könne zu strafbaren Handlungen gegen Menschen, Tiere oder Sachen kommen. Dies betrifft auch viele JUSO Veranstaltungen die öffentlich sind. Die schwammige Formulierung "es könne zu strafbaren Handlungen kommen" birgt die grosse Gefahr von Willkür und greift unsere Privatsphäre im besonderen Mann an.

Kostenüberwälzungen:

Diese, unserer Meinung nach, krasse Verletzung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ist für uns als politische Bewegung besonders einschneidend. War die JUSO in Vergangenheit immer sehr aktiv auf der Strasse, wenn um die Organisation von Demonstrationen und andere Kundgebungen ging, wird sich das in Zukunft ändern. Auch wenn wir versuchen die Bewilligungsauflagen so gut es geht einzuhalten, ist es unmöglich eine grosse Masse von Demonstrierenden 100%-ig zu kontrollieren. Die Abwälzung auf Veranstaltenden und passive Demonstrierende führt zu einem sogenannten "chilling effect" der Veranstaltende abschreckt überhaupt noch etwas zu veranstalten bzw. im Falle von Demos bewilligen zu lassen.